FAQ

Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Häufig gestellte Fragen

von unseren Interessenten, Anlegern und Vertriebspartnern.
Diese haben wir in verschiedene Kategorien unterteilt.

Fragen zur Aussetzung der Rücknahme und Ausgabe von Anteilen

Die Rücknahme der Anteile wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgesetzt, weil die liquiden Mittel des Sondervermögens nicht ausreichen oder nicht sogleich zur Verfügung stehen, um sowohl den Rücknahmepreis für die zur Rückgabe fälligen Anteile zu zahlen als auch die ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung des Sondervermögens sicherzustellen.  

Was hat zu dieser Maßnahme geführt? 

Ein wesentlicher Einflussfaktor für die anhaltende Krise am Immobilienmarkt war die abrupte Zinswende im Jahr 2022. Seitdem sind die Finanzierungskosten deutlich gestiegen, Transaktionen dauern länger und das gesamte Transaktionsvolumen ist gesunken. Das veränderte Kapitalmarktumfeld hat zudem dazu geführt, dass alternative Anlageformen für viele Anleger wieder attraktiver wurden. Die offenen Immobilien-Publikumsfonds sind von dieser Entwicklung zeitverzögert betroffen und haben seit mehr als zwei Jahren hohe Nettomittelabflüsse zu verzeichnen. Eine Trendwende ist aktuell nicht absehbar. 

Dieser Entwicklung konnte sich auch der FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND nicht entziehen. Seit Dezember 2025 hat sich der Trend noch einmal verstärkt. Daher hat sich die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, die das Sondervermögen als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet, nach einer sorgfältigen Abwägung aller Argumente für eine Aussetzung der Rücknahme der Anteile entschieden.  

Anteilrückgaben, die bis zum Wirksamwerden der Aussetzung (26. Februar 2026, 12:00 Uhr) fällig waren, wurden ordnungsgemäß ausgeführt. Das bedeutet: Alle Rückgabebegehren, die bis zum 26. Februar 2025 wirksam erklärt wurden, sind bis zum 26. Februar 2026 ausgeführt worden.  

Alle Rückgabebegehren, die nach dem 26. Februar 2025 wirksam erklärt wurden, können erst nach einer möglichen Wiederaufnahme der Anteilrücknahme ausgeführt werden. Maßgeblich ist dann der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rücknahme. 

Alle Rückgabebegehren, die während der Aussetzung der Anteilrücknahme, also nach dem 26. Februar 2026, 12:00 Uhr, wirksam erklärt werden, können ebenfalls erst nach einer möglichen Wiederaufnahme der Anteilrücknahme ausgeführt werden. Maßgeblich ist auch hier der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rücknahme. 

Die exakte Dauer der Aussetzung der Anteilrücknahme ist aktuell noch nicht absehbar. Eine Aussetzung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Dauer von bis zu 36 Monaten möglich. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist bestrebt, die Rücknahme so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

Während der Aussetzung der Anteilrücknahme hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Vermögensgegenstände des Sondervermögens zu angemessenen Bedingungen zu veräußern, um die für die Rücknahme der Anteile notwendigen Mittel zu beschaffen. Sobald erneut genügend liquide Mittel zur Zahlung des Rücknahmepreises an alle rückgabewilligen Anleger und zur Sicherstellung der laufenden ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände zur Verfügung stehen, hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der Anteile wieder aufzunehmen.  

 Für die Zeit der Aussetzung der Anteilrücknahme sieht das einschlägige Gesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch (§ 257 KAGB), zudem folgende gesetzliche Regelungen vor:  

  • Reichen zwölf Monate nach der Aussetzung die liquiden Mittel für die Rücknahme nicht aus, muss die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme weiter verweigern und weiter Vermögensgegenstände des Sondervermögens veräußern. Der Veräußerungserlös darf nun den Verkehrswert des Vermögensgegenstandes um bis zu 10 % unterschreiten. 
  • Reichen auch 24 Monate nach der Aussetzung die liquiden Mittel für die Rücknahme nicht aus, muss die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme weiter verweigern und weiter Vermögensgegenstände des Sondervermögens veräußern. Der Veräußerungserlös darf nun den Verkehrswert des Vermögensgegenstandes um bis zu 20 % unterschreiten. 
  • Reichen auch 36 Monate nach der Aussetzung die liquiden Mittel nicht für die Rücknahme aus, so erlischt das Verwaltungsrecht der Kapitalverwaltungsgesellschaft an dem Sondervermögen. Das Sondervermögen geht auf die Verwahrstelle über, die es abwickelt und den Liquidationserlös an die Anleger auszahlt. 

Der FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND hat seit 2024 insgesamt zehn Objekte mit einem Volumen von rund 163 Mio. Euro aus dem Sondervermögen verkauft. 

Aktuell wurden zehn Immobilien für Verkäufe identifiziert, um weitere Liquidität für die Bedienung von Anteilrückgaben zu generieren. Diese Objekte werden aktuell am Markt angeboten.

Ausschüttungen sind auch während der Aussetzung der Anteilrücknahme grundsätzlich möglich, sofern und soweit sie im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Anlagebedingungen stehen. Ob und in welchem Umfang sowie zu welchem Zeitpunkt Ausschüttungen erfolgen können, hängt von der jeweiligen Ertrags- und Liquiditätssituation des Sondervermögens ab. Eine verbindliche Aussage hierzu kann derzeit nicht getroffen werden.

Während der Aussetzung der Anteilrücknahme werden keine neuen Anteile ausgegeben. Aufgrund neuer regulatorischer Vorgaben, die ab dem 16. April 2026 zu beachten sind, werden Neuzeichnungen während der Aussetzung der Anteilrücknahme nicht zulässig sein. Um diese anstehende Änderung bereits vorwegzunehmen, können bereits ab Aussetzung der Anteilrücknahme keine neuen Anteile an dem Sondervermögen erworben werden.

Die laufende Bewirtschaftung der Immobilien im Sondervermögen – einschließlich Instandhaltung, Neuvermietung und Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen – ist weiterhin gewährleistet.

Die Aussetzung der Anteilrücknahme wurde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt.

Das Sondervermögen hält aktuell 45 Immobilien mit 2.743 Wohn- und 163 Gewerbeeinheiten und ist zu 100 % in Deutschland, überwiegend in Wohnimmobilien in Ballungsräumen, investiert. Das Nettofondsvermögen beläuft sich auf 641.223.652 Euro, das Bruttofondsvermögen auf 993.733.519 Euro (Stichtag 31.01.2026). 

 Neben den generellen immobilienwirtschaftlichen Risiken, die auch im deutschen Wohnimmobilienmarkt vorhanden sind, bieten sich aufgrund der aktuellen Nachfrageüberhänge insbesondere in den Ballungsräumen Chancen, da die Fertigstellungszahlen seit Jahren den Bedarf nicht decken und somit gute Vermietungsquoten und weiteres Mietwachstum möglich werden. Die wesentlichen Risiken von Immobilieninvestitionen werden im Verkaufsprospekt erläutert.  

Weiterführende Informationen zur Entwicklung des Sondervermögens werden in den Halbjahres- und Jahresberichten bereitgestellt. Diese Informationen werden auf folgender Internetseite veröffentlicht: https://www.intreal.com/fwd

Fragen zu unserem Produkt

FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND ist ein offener Immobilien-Publikumsfonds nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Ein offener Immobilien-Fonds ist ein Investmentfonds, der schwerpunktmäßig in Immobilien anlegt, und dessen Anteile vor Beginn der Liquidationsphase auf Ersuchen eines Anlegers aus den Vermögenswerten des AIF und nach den Verfahren und mit der Häufigkeit, die in den Anlagebedingungen und dem Prospekt festgelegt sind, zurückgekauft oder zurückgenommen werden. Beim FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND können Anleger grundsätzlich börsentäglich das Recht zur Rückgabe ihrer Anteile ausüben, vorbehaltlich der Einhaltung etwaiger Mindesthalte- und Rückgabefristen sowie Rücknahmeaussetzungen gemäß § 12 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die Ausgabe von Anteilen erfolgt ebenfalls börsentäglich. Ziel eines offenen Immobilien-Fonds ist es in der Regel, durch Mieterträge und Wertsteigerungen der Objekte Erträge zu erwirtschaften. Oft sind in den Fonds mehrere Dutzende verschiedene Objekte mit unterschiedlichen Standorten, Ländern und Regionen enthalten.

Die Beteiligung an geschlossenen Fonds erfolgt in der Regel durch den Beitritt als Gesellschafter zu einer Investmentgesellschaft. Die Gesellschaft hat eine festgelegte Grundlaufzeit und wird regelmäßig nach deren Ablauf aufgelöst und abgewickelt. Die Erlöse aus der Abwicklung werden an die Gesellschafter/Anleger ausgekehrt. Geschlossene Immobilien-Fonds sind nicht verpflichtet, Anteile zurückzunehmen. Während der Laufzeit des Fonds können die Anteile über den Zweitmarkt veräußert werden.

FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND investiert überwiegend in klassische Wohnimmobilien auf dem deutschen Markt. Dabei verfolgt das Fondsmanagement den strategischen Ansatz, Wohnen in seiner Gesamtheit und auf allen Ebenen zu betrachten. Neben den reinen Wohngebäuden ergänzen das Portfolio des FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND deshalb auch Wohn- und Geschäftshäuser, Senioren- und Studentenwohnanlagen, Stadtteilzentren mit Shoppingangeboten, Ärztehäuser sowie Immobilien mit wohnnaher Nutzung wie Pflegeheime.

Die Akteure

Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Firma IntReal (International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH) aus Hamburg. Diese ist ausschließlich auf die Auflage und Administration von Immobilien-Fonds für Dritte fokussiert. Seit der Gründung des Unternehmens im Jahre 2009 hat sich IntReal zu einer der führenden Immobilien-Service-KVGen in Deutschland entwickelt.

Asset Manager ist die Firma INDUSTRIA Immobilien GmbH aus Frankfurt am Main. Wir sind spezialisiert auf wohnwirtschaftliche Investitionen in Deutschland. INDUSTRIA ist Teil der Becken-Gruppe, einem inhabergeführten Hamburger Immobilien- und Investmentunternehmen, das seit 1978 in den führenden deutschen Metropolregionen tätig ist.

Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist gemäß § 17 Kapitalanlagegesetzbuch ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, z.B. inländische Investmentvermögen zu verwalten.

Fragen rund um den Erwerb und die Kosten

Zur Zeichnung von Fondsanteilen am FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND benötigen Sie ein Depot bei einer Bank. Dies kann bei Ihrer Hausbank sein oder bei einer unserer Vertriebspartnerbanken.

Sie können weiterhin Fondsanteile über diverse Börsen (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart) erwerben.

Das Fondsmanagement wählt die Immobilien nach strengen Kriterien aus: Es kauft nur, wenn passende Objekte am Markt verfügbar sind. Wenn bei solchen Gelegenheiten Eigenkapital gebraucht wird, gibt es einen „Cash-Call“. Dann besteht die Möglichkeit, Fondsanteile zu erwerben. Wenn keine Liquidität benötigt wird, gilt ein „Cash-Stop“ – es sind keine Einzahlungen möglich.

Diese Strategie soll Verwässerungseffekte durch zu hohe Barmittel im Fonds verhindern und vermeiden, dass ein Druck zum Kauf von möglicherweise nicht 100%ig geeigneten Immobilien entsteht.

Ein Mindestanlagebetrag ist nicht vorgesehen. Es können auch Bruchstücke von Fondsanteilen erworben werden.

Dieser wird unter www.fokus-wohnen-deutschland.de oder auch unter www.intreal.de börsentäglich aktuell veröffentlicht.

Der Preis von Anteilen ergibt sich aus den im Fonds enthaltenen Vermögensgegenständen, geteilt durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Der Anteilspreis wird börsentäglich veröffentlicht.

Beim Kauf von Anteilen an FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND fällt in der Regel ein Ausgabeaufschlag an. Die Höhe des Ausgabeaufschlages kann bei der Bank erfragt werden – die maximale Höhe beträgt 5 %.

Des Weiteren berechnen Banken und Sparkassen für die Verwahrung der Anteile Depotgebühren. Die Rückgabe von Anteilen an die Fondsgesellschaft kostet nichts.

Über weitere Kosten, die dem Fonds in Rechnung gestellt werden, wie z. B. die anfallende Verwaltungsvergütung, informiert der Verkaufsprospekt.

Fragen zur Veräußerung von Fondsanteilen

Die Kündigungsfrist für Anteile am offenen Immobilien-Fonds FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND ist durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt und beträgt 12 Monate. Zu beachten ist weiterhin die Mindesthaltedauer von 24 Monaten, welche erfüllt sein muss. Das Recht zum Verkauf von Anteilen über eine Börse zum jeweils gültigen Kurs bleibt hiervon unberührt.

Ja, die Mindesthaltefrist von 24 Monaten muss erst bei Rückgabe der Anteile erfüllt sein, nicht aber zum Zeitpunkt der Abgabe der Rückgabeerklärung.

Der Rücknahmepreis von Anteilen ergibt sich aus den im Fonds enthaltenen Vermögensgegenständen, geteilt durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Er wird börsentäglich veröffentlicht. Zu diesem Preis muss die Fondsgesellschaft die Anteile vom Anleger zurücknehmen.

Ausschüttung

Die Ausschüttung bei FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND erfolgt jährlich, unmittelbar nach Bekanntmachung des Jahresberichts. Der Jahresbericht wird spätestens 6 Monate nach dem 30. April veröffentlicht.

Steuerliche Themen

Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, anfallende Zinseinnahmen aus Kapitalerträgen vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ihren möglichen Freistellungsbetrag erfragen Sie bitte bei Ihrer Bank.

Ohne Freistellungsauftrag oder bei Überschreiten der Freibetragsgrenzen sind die Kreditinstitute verpflichtet, 25 % Kapitalertragsteuer (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) aus jeglichen Zinserträgen an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängig.

Fachbeiträge

Aktuelle Fachbeiträge

Pressemeldungen

Aktuelle Pressemeldungen

Disclaimer

Dies ist eine Marketing-Anzeige, die von INDUSTRIA, dem Asset Manager des Fonds, verfasst ist. Sie dient nicht der Anlagevermittlung oder Anlageberatung. Alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Anteilen sind der Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie der letzte veröffentlichte Jahres- bzw. Halbjahresbericht des FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND (nachstehend „Fonds“).

Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Die vorbenannten Dokumente sind ausschließlich in deutscher Sprache in elektronischem Format unter https://www.fokus-wohnen-deutschland.de/infothek/publikationen erhältlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher Sprache in elektronischem Format unter https://www.intreal.com/wp-content/uploads/2021/07/Zusammenfassung-der-Anlegerrechte.pdf erhältlich. Es handelt sich um einen aktiv verwalteten Fonds, welcher nicht unter Bezugnahme auf einen Referenzindex verwaltet wird. Mit dem Erwerb von Anteilen erwerben Sie Anteile an dem Fonds und erwerben nicht die vom Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien), welche von der INTREAL für Rechnung des Fonds erworben werden. Im Anlagefokus des Fonds stehen Wohnimmobilien, die insbesondere in Deutschland gelegen sind. Der Fonds investiert insbesondere in Immobilien und mithin in illiquide Vermögensgegenstände. Es kann unter Umständen schwierig sein, diese zu veräußern, sodass mitunter die Rücknahme von Fondsanteilen ausgesetzt wird oder sich verzögern kann. Eine Rückgabe von Fondsanteilen ist nur nach Einhaltung der Mindesthaltedauer von 24 Monaten und der 12-monatigen Rückgabefrist möglich. Der Wert der Anlage und die Höhe der Erträge können sowohl fallen als auch steigen, und es gibt keine Garantie dafür, dass die Anlageziele erreicht werden. Umfassende Ausführungen zu den mit der Anlage in den Fonds verbundenen Risiken finden Sie im Verkaufsprospekt. Die wesentlichen Risiken finden Sie zudem im Basisinformationsblatt. Der Fonds darf in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bundesländer mehr als 35 % seines Wertes anlegen. Die künftige Wertentwicklung des Fonds hängt auch von der persönlichen Situation des Anlegers in Bezug auf seine Besteuerung ab und kann sich in Zukunft ändern. Die INTREAL kann beschließen, den Vertrieb des Fonds zu widerrufen. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung darstellt oder ersetzt.

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